Die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten hat. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und wer dadurch vorsätzliche Leben oder Gesundheit gefährdet macht sich strafbar.
Um Unternehmen und vollziehenden Behörden die Anwendung der Verordnung zu erleichtern existieren die Arbeitsstättenregel für Beleuchtung ASR A3.4 und für Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme die ASR A3.4/3. Die Werte können in Einzelfällen von den Planungsnormen für Arbeitsstätten in Innenräumen DIN EN 12464-1 und für Arbeitsplätze im Freien DIN EN 12464-2 abweichen, da diese nicht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus haben.
Entscheidende Größen sind Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke, Begrenzung von Blendung, Kontrastmessung, Farbwiedergabe, Flimmern der Beleuchtung und Schatten
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