Produktrücknahme
Elektrogeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die im Hinblick auf den Schutz der Umwelt und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen verwertet werden können, mitunter aber auch gefährliche Stoffe, die der Gesundheit und der Umwelt schweren Schaden zufügen können. Elektroaltgeräte und Altbatterien sind daher stets sach- und vorschriftsgemäß zu behandelt und korrekt zu entsorgen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Besitzer bzw. Endnutzer im Ausland, die abweichenden Vorgaben unterliegen, sind zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Vorgaben und deren korrekte Umsetzung vor Ort verpflichtet. Informationen hierzu sind z. B. bei den zuständigen Behörden oder dem Vertreiber erhältlich.
Das nebenstehende Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern verweist auf die gesetzliche Verpflichtung des Besitzers bzw. Endnutzers, Altgeräte und Altbatterien nicht mit dem unsortierten Siedlungsabfall („Hausmüll“) zu entsorgen. Die Altbatterien sind dem Altgerät (wo möglich) zerstörungsfrei und in entladenem Zustand zu entnehmen. Hierbei sind das Gerät und die Messanschlüsse vor Entnahme der Batterien vom Netz zu trennen; beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise und Empfehlungen in den Produktdokumentationen sowie die auf den Geräten aufgedruckten Warnhinweise. Das Altgerät sowie die Altbatterien (im entladenen Zustand bzw. mit angemessenen Vorsorgemaßnahmen gegen Kurzschlüsse, z. B. durch das Isolieren der Pole mit Klebestreifen) sind sodann korrekt getrennt zur fachgerechten Entsorgung durch hierzu berechtigte Entsorgungsdienstleister oder den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzugeben.
Bitte beachten Sie die Eigenverantwortung des Besitzers bzw. Endnutzers im Hinblick auf das Löschen der personenbezogenen Daten und ggf. weiterer sensibler Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor dessen Abgabe.
Wir haben zur Erfüllung unserer Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme der Elektroaltgeräte unserer Marken sowie der Altbatterien eine einfache Möglichkeit zur Rückgabe durch Besitzer bzw. Endnutzer geschaffen: Sie können Ihr in Deutschland genutztes Altgerät sowie die zugehörigen Altbatterien jederzeit mit einem Hinweis auf die Entsorgung an uns einsenden oder zu den ordentlichen Geschäftszeiten bei uns abgeben. Für die Entgegennahme Ihres Altgeräts und der zugehörigen Altbatterien sowie für die nachfolgende Verwertung durch den hierzu beauftragten Entsorgungsdienstleister berechnen wir Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Die kostenlose Rücknahme erstreckt sich auch auf Altgeräte unserer Marken bzw. Altgeräte, die wir vertrieben haben, wenn diese bei Inverkehrbringen noch nicht in den Anwendungsbereich der unentgeltlichen Rückgabe nach ElektroG gefallen sind, nun aber in diesem Sinne entsorgt werden sollen.
Für die Entsorgung der Altgeräte haben wir einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister beauftragt, für die Entsorgung der Altbatterien sind wir an das Rücknahmesystem der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) angeschlossen.
Altgeräte und Altbatterien aus privaten Haushalten können im Übrigen grundsätzlich auch unentgeltlich beim Vertreiber (Handelsgeschäft) oder an der zuständigen kommunalen Sammelstelle abgegeben werden.
Achtung: Lithiumhaltige Batterien gelten je nach Nennenergie als Gefahrgut und unterliegen demnach den anwendbaren Gefahrgutvorschriften. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die den entsprechenden Produkten beiliegende Dokumentation. Für eine sichere und vorschriftsmäßige Entsorgung müssen die Pole mit isolierendem Klebeband abgeklebt werden. Sie verringern auf diese Weise das Risiko von Kurzschlüssen, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen können.
Die Entsorgung von Altgeräten und Altbatterien im Ausland erfolgt vor Ort. Bitte senden Sie uns Altgeräte oder Altbatterien zur Entsorgung nur dann ausnahmsweise aus dem Ausland zu, wenn Ihnen dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben gestattet ist, Ihnen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen hierfür vorliegen und wir diesem Vorgehen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.